Freiwillige kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Mühlhausen
Der Gemeinderat hat im Dezember 2023 den Beschluss gefasst, einen Förderantrag zu stellen, um einen eigenen Wärmeplan für die Gemeinde Mühlhausen zu entwickeln.
Ein kommunaler Wärmeplan ist die Grundlage für die Entwicklung eines klimaneutralen Gebäudesektors. Die Erstellung eines Wärmeplans ist gemäß den Anforderungen des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) für alle Kommunen verpflichtend.
Für die freiwillige kommunale Wärmeplanung stellt das Land zusätzlich knapp 5,8 Millionen Euro für rund 230 weitere Kommunen bereit. Zu den geförderten Kommunen zählt auch die Gemeinde Mühlhausen. Die zuständige Stelle hat im Oktober 2024 die Zuwendung für die Realisierung des Projektes in der Gemeinde Mühlhausen bewilligt. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Förderprogramms für die freiwillige kommunale Wärmeplanung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung erfolgt zunächst eine Bestandsanalyse, welche den Wärmebedarf sowie die aktuelle Versorgungsstruktur umfasst. Auf Basis der zuvor erarbeiteten Grundlagen erfolgt eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Im nächsten Schritt wird ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 erstellt. Des Weiteren wird eine Strategie entwickelt, welche den Umbauprozess beschreibt und die Prioritäten für die Umsetzung aufzeigt.
Der vorliegende Wärmeplan dient der Gemeinde als Entscheidungsgrundlage, um eine klimaneutrale Wärmeversorgung aller Gebäude zu ermöglichen.
Der Wärmeplan stellt ein strategisches Planungsinstrument ohne direkte rechtliche Außenwirkung dar. Eine unmittelbare Betroffenheit der Bürgerinnen und Bürger ist nicht gegeben. Gleichwohl ist eine breite freiwillige Partizipation am Prozess der Wärmeplanung vorgesehen und wünschenswert. Nach Abschluss des Prozesses steht den Bürgerinnen und Bürgern eine klarere Übersicht zu den verfügbaren Wärmeversorgungsarten zur Verfügung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken besteht somit die Möglichkeit, Investitionen in die Energieversorgung optimal zu planen und dabei die individuellen wirtschaftlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Mühlhausen erfolgt unter externer Unterstützung. Die MVV Regioplan GmbH, ansässig in Mannheim, unterstützt die Stadtverwaltung bei der inhaltlichen Bearbeitung der kommunalen Wärmeplanung sowie bei der geplanten Öffentlichkeitsveranstaltung.
MVV Regioplan ist ein mittelständiges Ingenieur- und Planungsbüro mit über 30 Jahren Erfahrung in der erfolgreichen Beratung von Kommunen und Stadtwerken. Der Fokus des Unternehmens liegt auf der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Planung von Lebensqualität für Kommunen. Mit dem interdisziplinär aufgestellten Team aus Expertinnen und Experten können Planungsleistungen unterschiedlicher Fachthemen aus einer Hand angeboten werden.
Die Entwicklung der freiwilligen kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Mühlhausen hat ab dem 01.01.2025 angefangen, die Projektlaufzeit beträgt 1 Jahr.
Ergebnisse der Eignungsprüfung nach § 14 WPG für die kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Mühlhausen.
Im Rahmen der Eignungsprüfung nach § 14 Wärmeplanungsgesetz (WPG) wurde zu Beginn der Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans geprüft, in welchen Teilgebieten eine verkürzte kommunale Wärmeplanung, d. h. ohne ausführliche Bestands- und Potenzialanalyse und Untersuchung von Wärmeversorgungsarten, durchgeführt werden kann. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sich ein Teilgebiet weder für ein Wasserstoff-, noch für ein Wärmenetz eignet. Für diesen Analyseschritt wurde das Stadtgebiet anhand von städtebaulichen Strukturdaten vorläufig in einzelne Teilgebiete eingeteilt, deren Abgrenzung sich im weiteren Verlauf der Wärmeplanung noch ändern kann. Die Gebietseinteilung für die Eignungsprüfung kann auf der Website der Gemeinde Mühlhausen am Ende dieser Information eingesehen werden.
Verwendete Daten(-quellen) für die Eignungsprüfung:
- Luftbild- und ALKIS-Daten
- Vorherrschende Nutzungsart und Baugebietscharakter
- Zensus-Daten (Wohnungs- und Bevölkerungsdaten, Stand: 2022)
- Gemeindeentwicklungskonzept Mühlhausen
- OpenStreetMap
Die Eignungsprüfung für die Wärmeplanung der Gemeinde Mühlhausen kommt zu dem Ergebnis, dass für keines der Teilgebiete in Mühlhausen eine verkürzte Wärmeplanung durchgeführt werden soll. Damit werden alle Teilgebiete auf Ebene der kommunalen Wärmeplanung im Rahmen der Bestands- und Potenzialanalyse näher untersucht, um eine bestmögliche Ausgangslage für die Entwicklung des Zielszenarios zu ermöglichen. Dieses Ergebnis dient vor allem der Transparenz und der Gleichbehandlung aller Teilorte innerhalb der Gemarkung.
Die kommunale Wärmeplanung dient der Kommune als strategische Planungsgrundlage und Handlungsleitfaden für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040. Ein Wärmeplan zeigt räumlich auf, wo welcher Energieträger in welcher Menge im Gemeindegebiet verbraucht wird, und ermittelt Sanierungspotenziale im Gebäudebereich zur Senkung des Wärmeverbrauchs sowie Potenziale zur Erschließung erneuerbarer Energien und Abwärme. Des Weiteren werden Maßnahmen für unterschiedliche Themenbereiche erarbeitet und Eignungsgebiete benannt, in denen zentrale bzw. dezentrale Wärmeversorgungslösungen vorgesehen sind. Damit stellt der Wärmeplan auch für Gebäudeeigentümer:innen und Energieversorger eine wichtige Orientierung zur Planungs- und Investitionssicherheit bei der Realisierung eigener Versorgungssysteme dar. Die Entscheidung über die Ausweisung eines Gebietes in der Wärmeplanung bewirkt keine Pflicht, eine bestimmte Wärmeversorgungsart tatsächlich zu nutzen oder eine bestimmte Wärmeversorgungsinfrastruktur zu errichten, auszubauen oder zu betreiben (§ 27 WPG).
Die Informationen in diesem Abschnitt werden bei Bedarf laufend aktualisiert.