Bebauungspläne
13. Teiländerung des Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung“ im Verfahren nach § 13a BauGB; Hier:
- Billigung des Entwurfs und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat am 30.11.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zur 13. Teiländerung des Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Mühlhausen hat am 29.06.2023 in öffentlicher Sitzung den Aufstellungsbeschluss zur 13. Teiländerung des Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung“ gefasst. Anschließend lag im Zeitraum vom 04.08.2023 bis 08.09.2023 das Dokument zur Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen aus. Dabei sind keine Anregungen eingegangen.
Das Plangebiet befindet sich im Ortsteil Rettigheim, zentral im bebauten Innenbereich. Innerhalb des Gebiets sind die lokale Grundschule, das Kinderhaus Arche sowie der Standort der Freiwilligen Feuerwehr Rettigheim vorzufinden. Erschlossen sind diese Einrichtungen im Norden über den Lindenweg sowie im Süden über die Gartenstraße. Das Gebiet grenzt überwiegend an Wohnnutzung an, westlich des Plangebiets befinden sich ebenfalls verschiedene Dienstleistungsbetriebe.
Die Abgrenzung des Geltungsbereichs umfasst das Flurstück Nr. 3933 in der Gemarkung Mühlhausen-Rettigheim mit einer Fläche von etwa 2,1 ha.
Geltungsbereich der 13. Teiländerung des Bebauungsplans
„Nordwestliche Ortserweiterung“ (ohne Maßstab)
Für das Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Rettigheim ist eine Erweiterung und Modernisierung des Standorts geplant. Um diese Planung zu realisieren, ist eine Anpassung des bestehenden Bebauungsplanes notwendig, da der Ausbau nicht mit der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche übereinstimmt. Der derzeit gültige Bebauungsplan „Nordwestliche Ortserweiterung“, in Kraft getreten am 25.11.1969, überplant den gesamten Bereich der öffentlichen Dienstleistungen und wurde bereits durch 12 Teiländerungen angepasst. Die letzte Änderung, in Kraft getreten am 03.07.2014, beinhaltet eine Vergrößerung der Gemeinbedarfsfläche und eine Verlegung der Baugrenzen zugunsten des Baus des Kinderhauses Arche. Das Kinderhaus wie auch die lokale Feuerwehr sind Teil der Grundversorgung einer Gemeinde, welche dauerhaft gewährleistet sein sollte. Mit der Modernisierung der Feuerwehrwache der Freiwilligen Feuerwehr Rettigheim besteht somit ein städtebauliches Erfordernis den Bebauungsplan hinsichtlich einer Verlegung der Baugrenzen zu ändern, um so auch weiterhin die Grundversorgung für den Ortsteil zu sichern. Dabei werden zusätzlich die Baugrenzen um das Kinderhaus so verlegt, dass auch hier zukünftig notwendige Erweiterungen ermöglicht werden können.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im Verfahren nach § 13a BauGB.
Ziel und Zweck der 13. Teiländerung des Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung“ ist es, mit einer Verlegung der Baugrenzen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Feuerwehrstandortes zu schaffen sowie weitere Ausbaumöglichkeiten offen zu halten.
Der Entwurf der 13. Teiländerung des Bebauungsplans wird in der Zeit von
Montag, 11.12.2023 bis einschließlich Freitag, den 12.01.2024
auf der Homepage der Gemeinde Mühlhausen (www.muehlhausen-kraichgau.de) sowie über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/) abrufbar sein.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Mühlhausen (Flur Dachgeschoss, Schulstraße 6, 69242 Mühlhausen) zu den üblichen Öffnungszeiten einzusehen.
Öffnungszeiten sind:
Montag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Dienstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Der Entwurf zur 13. Teiländerung des Bebauungsplans „Nordwestliche Ortserweiterung“ umfasst:
- Satzungsteil
- Zeichnerischer Teil
- Begründung
Jeweils in der Fassung vom 10.10.2023
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
in der Fassung vom 06.10.2023
Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 BauGB wird im beschleunigten Verfahren von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassende Erklärung nach § 10a BauGB sowie von der Überwachung nach § 4c BauGB abgesehen.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Gemeinde Mühlhausen elektronisch, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg, abgegeben werden.
Die Kontaktdaten lauten:
- E-Mail: gemeinde@muehlhausen-kraichgau.de
- Postalische Anschrift: Gemeindeverwaltung Mühlhausen, Schulstr. 6, 69242 Mühlhausen
- Fax: Nr.: 06222/6158-39
- Mündliche Vorsprache / zur Niederschrift: Bauamt Mühlhausen, Dachgeschoss, Schulstr. 6, 69242 Mühlhausen
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Gemeinde Mühlhausen, den 01.12.2023
Jens Spanberger
Bürgermeister
Rechtskräftige Bebauungspläne
Die rechtskräftigen Bebauungspläne können Sie über unser Geoinformationsportal abrufen:
https://webgis.tol.info/auskunft/mue.jsp?project=mue_buerger&view=mue_buerger
Hinweis:
Das Angebot der Bebauungspläne im Internet ist nicht verbindlich und dient lediglich der Information. Bebauungspläne können teilweise überplant sein. Weitere Auskünfte erteilt das Bauamt.
Anleitung zur Anzeige von Bebauungsplänen
Bei Fragen:
Frau Sandra Zehender
Mail: Sandra.Zehender(@)muehlhausen-kraichgau.de, Tel.: 06222 / 6158-63
VERÄNDERUNGSSPERREN
Veränderungssperre "Hauptstraße Ost", Mühlhausen
Öffentliche Bekanntmachung Veränderungssperre
Veränderungssperre "Klotzäcker"
Öffentliche Bekanntmachung Veränderungssperre
Veränderungssperre "Kelteräcker", 1. Änderung und Erweiterung, Tairnbach