Eingemeindung von Tairnbach und Rettigheim
Die Eingemeindung der damaligen eigenständigen Gemeinden Rettigheim und Tairnbach erfolgte in den Jahren 1972 und 1975. Seit her besteht die Gesamtgemeinde Mühlhausen mit seinen Ortsteilen Rettigheim und Tairnbach.
Für die Eingliederung der Gemeinde Rettigheim wurde auf Grundlage der Gemeindeordnung eine Vereinbarung zwischen Mühlhausen und Rettigheim geschlossen.
Die Gemeinde Tairnbach wurde dagegen per Urteil des Staatsgerichtshof Baden-Württemberg (Normenkontrollverfahren) vom 22.01.1976 in die Gemeinde eingegliedert.
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