Sanierungsgebiet
Ortskernsanierung
Die städtebauliche Erneuerung ist eine langfristige Aufgabe der Gemeinde, die zum Ziel hat, insbesondere die Ortskerne zu erhalten sowie attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Um Schritt für Schritt eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, bestehen in der Gemeinde Mühlhausen derzeit zwei Sanierungsgebiete.
Das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung und trägt zu einer nachhaltigen Aufwertung des Ortskernes bei. Das Gelingen der Ortskernsanierung hängt in wesentlichem Maße auch von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ab.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Sanierungsgebiete näher vorstellen und Sie über Ihre Möglichkeiten als Eigentümer informieren.
Bei Fragen:
Herrn Uwe Schmitt
Mail: Uwe.schmitt(@)muehlhausen-kraichgau.de , Tel.: 06222 / 6158-60
Sanierungsgebiet Mühlhausen „Ortsmitte II“
Die Ortsmitte von Mühlhausen wurde im Jahr 2010 in das Landessanierungsprogramm des Landes Baden-Württemberg (LSP) aufgenommen. Durch Beschluss vom 30.09.2010, am 21.10.2010 veröffentlicht, legte der Gemeinderat das Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ gemäß § 142 Baugesetzbuch (BauGB) mit der Sanierungssatzung förmlich fest.
Da die vorbereitenden Untersuchungen nach BauGB bereits im Jahr 2009 durchgeführt worden waren, konnte unmittelbar danach mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen begonnen werden.
Insgesamt wurde das Sanierungsverfahren nach dreimaliger Aufstockung des Förderrahmens mit einer Landesfinanzhilfe in Höhe von 2.100.000 Euro ausgestattet, so dass der Gemeinde nun unter Einberechnung des kommunalen Eigenanteils von 40% ein Gesamtförderrahmen in Höhe von 3.500.000 Euro zur Verfügung steht. In Folge der Aufstockungen war eine Gebietserweiterung möglich, die der Gemeinderat mit Beschluss vom 23. Juli 2015 förmlich festlegte. Der Bewilligungszeitraum des Gebiets „Ortsmitte II“ läuft bis zum 30.04.2021.
Mit diesem Sanierungsgebiet verfolgt die Gemeinde das Ziel, die Wohn- und Aufenthaltsqualität gerade im Bereich der Hauptstraße und der angrenzenden Bereiche deutlich zu erhöhen sowie den angebotenen Wohnraum attraktiver zu gestalten. Um dies zu erreichen, ist eine finanzielle Unterstützung von Eigentümern und Investoren möglich.
Eine Vielzahl von Maßnahmen wurden bereits umgesetzt oder sind derzeit in Durchführung. Neben der Neugestaltung der Hauptstraße ist vor allem die große Anzahl privater Gebäude zu nennen, die durch den Einsatz der Eigentümer modernisiert wurden. Außerdem wird der Kindergarten St. Josef mit der Unterstützung des Förderprogramms Soziale Integration im Quartier (SIQ) erneuert und erweitert.
Sanierungssatzung
Sanierungsgebiet (Lageplan)
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Sanierungsgebiet Rettigheim „Ortsmitte III“
Im Jahr 2018 wurde die Ortsmitte von Rettigheim ebenfalls in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Nach dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Rettigheim III“ am 09.05.2019 durch Beschluss des Gemeinderats förmlich festgelegt.
Ziel ist es, den Ortskern zu revitalisieren sowie die wohnortnahen Versorgungs- und Dienstleistungsangebote zu erhalten und zu ergänzen. Darüber hinaus soll der Gebäude- und Wohnungsbestand unter Wahrung ortstypischer und prägender Gestaltungselemente den aktuellen energetischen Anforderungen angepasst werden. Die Schaffung von Wohnraum für alle Generationen wird dabei angestrebt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sanierung der Mehrzweckhalle sowie die Neugestaltung der Erschließungsbereiche. Der Lindenplatz und die alte Kelter sollen zu einem zentralen Treffpunkt werden.
Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wurde das Sanierungsgebiet mit einem Förderrahmen von 1.500.000 Euro bedacht. Der Eigenanteil der Gemeinde hieran beläuft sich auf 600.000 Euro, 900.000 Euro trägt das Land Baden-Württemberg. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2027.
Förderung und Zuschüsse
Förderung und Zuschüsse
Gerne können sich modernisierungswillige Haus- bzw. Wohnungseigentümer bezüglich einer möglichen Bezuschussung ihrer geplanten Maßnahmen an das Bauamt wenden.
Gefördert werden:
- Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Förderrahmens mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal bis 50.000 Euro.
- Gebäudeabbrüche, sofern diese im Zusammenhang mit der Neuerrichtung eines Gebäudes stehen. Auf der Grundlage des günstigsten von drei Angeboten kann ein Abbruch in voller Höhe bis maximal 50.000 Euro erstattet werden. Private Abbrüche ohne Nachfolgebebauung können zu maximal 50 % gefördert werden.
Voraussetzungen:
- Das Gebäude befindet sich im Sanierungsgebiet.
- Die Durchführung der Maßnahmen hat noch nicht begonnen.
- Die durchzuführenden Maßnahmen sind im Vorfeld in Absprache mit der Sanierungsbehörde abzustimmen.
- Mit der Sanierungsbehörde wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
- Die Gesamtkosten der Maßnahme sollten nicht mehr als 70 % eines vergleichbaren Neubaus betragen.
- Die Maßnahme ist wirtschaftlich vertretbar und entspricht den Sanierungszielen.
Steuerliche Abschreibung / Nullsummenförderung
Zusätzlich zur Sanierungsförderung gibt es für private Eigentümer die Möglichkeit, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §§ 7h, 10f EstG in Anspruch nehmen zu können. Hierfür stellt die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung aus. Eine vertragliche Vereinbarung der durchzuführenden Arbeiten ist auch hier unbedingt vorab notwendig.
Rückfragen hierzu kann auch Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.
Hinweis: Da die Fördermittel für das Sanierungsgebiet Mühlhausen „Ortsmitte II“ ausgeschöpft sind, können für dieses Gebiet nur noch Vereinbarungen für die steuerliche Abschreibung (Nullsummenvereinbarungen) abgeschlossen werden.
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