Gemeinde Muehlhausen im Kraichgau

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Grundsteuerreform

 

Grundsteuer C

Mit der Änderung des Landesgrundsteuergesetzes wurde die neue Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke eingeführt, wodurch es den Gemeinden ermöglicht wird, für diese einen gesonderten Hebesatz festzulegen. Voraussetzung ist, dass hierfür städtebauliche Gründe vorliegen.

2. Grundsteuerhebesätze ab 2025

Aufgrund der Änderung der Bewertungsgrundlagen müssen die Gemeinden in der Konsequenz die bisherigen Hebesätze für Grundsteuer anpassen. Das Finanzministerium hat in diesem Zusammenhang ein Transparenzregister für die Grundsteuer B erstellt. Es zeigt, welche Hebesätze für die sogenannte „Aufkommensneutralität“ empfohlen werden. Dabei handelt es sich um unverbindliche Angaben. Über die Höhe ihrer Hebesätze entscheiden die Kommunen eigenständig.

Für die mathematische Berechnung greift das Transparenzregister auf die alten Grundsteuermessbeträge zurück, die von den Kommunen an das Statistische Landesamt gemeldeten Hebesätze für das Jahr 2024 sowie die Grundsteuermessbeträge, die die Finanzämter für die neue Grundsteuer bislang ermittelt haben. Derzeit liegen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb zeigt die aktuelle Übersicht auch keinen exakten Wert an, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen.

Hinweis: „Aufkommensneutralität“ bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt.

Weitere Informationen

· Boris-BW

· Internetpräsenz Grundsteuer-BW

· Steuerchatbot zur Grundsteuerreform

· Grundsteuer: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

· FAQ zur Grundsteuer B: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

· Transparenzregister: Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg

Rechtsgrundlagen

· Grundsteuer-Reformgesetz (PDF)

· Landesgrundsteuergesetz:

· Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018