Er stellt die Vertretung der Bürger dar und legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest. Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 17 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).
Die Amtszeit der Gemeinderäte beträgt 5 Jahre. Als Vertretung der Bürgerschaft nimmt der Gemeinderat eine zentrale Rolle ein. Ihm kommt die kommunalpolitische Führungsaufgabe zu.
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