Die städtebauliche Erneuerung ist eine langfristige Aufgabe der Gemeinde, die zum Ziel hat, insbesondere die Ortskerne zu erhalten sowie attraktiv und zukunftsfähig zu gestalten. Um Schritt für Schritt eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, bestehen in der Gemeinde Mühlhausen derzeit zwei Sanierungsgebiete.
Das Zusammenwirken von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen ist von großer Bedeutung und trägt zu einer nachhaltigen Aufwertung des Ortskernes bei. Das Gelingen der Ortskernsanierung hängt in wesentlichem Maße auch von der Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger ab.
Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen die Sanierungsgebiete näher vorstellen und Sie über Ihre Möglichkeiten als Eigentümer informieren.
Bei Fragen:
Herrn Sebastian Haußmann
Mail: sebastian.haussmann(@)muehlhausen-kraichgau.de , Tel.: 06222 / 6158-60
Im Jahr 2018 wurde die Ortsmitte von Rettigheim ebenfalls in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Nach dem Abschluss der vorbereitenden Untersuchungen wurde das Sanierungsgebiet „Rettigheim III“ am 09.05.2019 durch Beschluss des Gemeinderats förmlich festgelegt.
Ziel ist es, den Ortskern zu revitalisieren sowie die wohnortnahen Versorgungs- und Dienstleistungsangebote zu erhalten und zu ergänzen. Darüber hinaus soll der Gebäude- und Wohnungsbestand unter Wahrung ortstypischer und prägender Gestaltungselemente den aktuellen energetischen Anforderungen angepasst werden. Die Schaffung von Wohnraum für alle Generationen wird dabei angestrebt.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sanierung der Mehrzweckhalle sowie die Neugestaltung der Erschließungsbereiche. Der Lindenplatz und die alte Kelter sollen zu einem zentralen Treffpunkt werden.
Zur Umsetzung der notwendigen Maßnahmen wurde das Sanierungsgebiet mit einem Förderrahmen von 1.500.000 Euro bedacht. Der Eigenanteil der Gemeinde hieran beläuft sich auf 600.000 Euro, 900.000 Euro trägt das Land Baden-Württemberg. Der Bewilligungszeitraum endet am 30.04.2027.
Förderung und Zuschüsse
Gerne können sich modernisierungswillige Haus- bzw. Wohnungseigentümer bezüglich einer möglichen Bezuschussung ihrer geplanten Maßnahmen an das Bauamt wenden.
Gefördert werden:
Voraussetzungen:
Steuerliche Abschreibung / Nullsummenförderung
Zusätzlich zur Sanierungsförderung gibt es für private Eigentümer die Möglichkeit, für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen die erhöhte steuerliche Abschreibung gem. §§ 7h, 10f EstG in Anspruch nehmen zu können. Hierfür stellt die Gemeinde nach Abschluss der Maßnahme auf Antrag eine steuerliche Bescheinigung aus. Eine vertragliche Vereinbarung der durchzuführenden Arbeiten ist auch hier unbedingt vorab notwendig.
Rückfragen hierzu kann auch Ihr Steuerberater oder das Finanzamt beantworten.
Sie haben ein Anliegen? Unter der Rubrik Bürgerservice finden Sie Informationen zu allen Lebenslagen von A-Z sowie Formulare und Ihre Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung.