
Auskunft aus dem Melderegister online
Auf dieser Seite bieten wir Auskunfteien, Banken, Anwälten etc. die häufig wegen Adressen bei uns anfragen die Möglichkeit, einfach Melderegisterauskünfte zu einzelnen Einwohnern unserer Gemeinde via Internet zu beantragen und die Antwort per Post oder E-Mail zu erhalten.
Voraussetzung für die Internetauskunft ist, dass die Gebühren mittels Bankabbuchung beglichen werden. Die dafür notwendigen Daten werden beim Antrag zur Auskunft abgefragt.
Für die Nutzung der einfachen Melderegisterauskunft muss Ihr Internet-Browser aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Verschlüsselung von 128 Bit unterstützen (ab Internet Explorer 5.5 SP2 oder Netscape 4.7).
Lohnsteuerkarte online beantragen
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit Ihre Lohnsteuerkarte (Erstausstellung!) über das Internet zu beantragen. Die Lohnsteuerkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt! Voraussetzung zur Ausstellung einer Lohnsteuerkarte sind:
Sie müssen seit dem 20. September des Vorjahres mit Hauptwohnung in Mühlhausen gemeldet sein! Sind Sie erst nach dem 20.09. zugezogen ist die Gemeinde zuständig bei der Sie am 20. September des Vorjahres gemeldet waren.
Meldebestätigung online
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Meldebestätigung über das Internet zu beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Voraussetzung für die e-Meldebestätigung ist, dass die Gebühr mittels Bankabbuchung beglichen wird. Die dafür notwendigen Daten werden beim Antrag zur Meldebestätigung abgefragt.
Wahlscheinanträge übers Internet
Bundestagswahl am 27. September 2009
Zur Bundestagswahl am 27. September 2009 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten (persönlich, schriftlich, Telegramm, Fernschreiben, Telefax) auch in dokumentierbarer Form beantragt werden.
Wir bieten für Sie zur Bundestagswahl die Beantragung eines Wahlscheins per Internet.
Wenn Sie den untenstehenden Button anklicken erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten mit dem Muster einer Wahlbenachrichtigungskarte. Die Daten auf der Ihnen vorliegenden Wahlbenachrichtigungskarte müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Anschrift senden zu lassen.
Beachten Sie bitte, dass Sie über das Internet Wahlscheine, auch wenn Sie für mehrere Wahlen wahlberechtigt sind, nur gemeinsam (für alle Wahlen) beantragen können. Ansonsten bitten wir Sie, Ihren Antrag schriftlich oder auf sonstige Weise zu stellen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post/Amtsbote zugestellt.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgender Kontaktmöglichkeit:
Tel.: 06222/615824
Fax: 06222/615839
eMail: uwe.schmitt@muehlhausen-kraichgau.de
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