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Auskunft aus dem Melderegister online
Auf dieser Seite bieten wir Auskunfteien, Banken, Anwälten etc. die häufig wegen Adressen bei uns anfragen die Möglichkeit, einfach Melderegisterauskünfte zu einzelnen Einwohnern unserer Gemeinde via Internet zu beantragen und die Antwort per Post oder E-Mail zu erhalten.
Voraussetzung für die Internetauskunft ist, dass die Gebühren mittels Bankabbuchung beglichen werden. Die dafür notwendigen Daten werden beim Antrag zur Auskunft abgefragt.
Für die Nutzung der einfachen Melderegisterauskunft muss Ihr Internet-Browser aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Verschlüsselung von 128 Bit unterstützen (ab Internet Explorer 5.5 SP2 oder Netscape 4.7).

Meldebestätigung online
Auf dieser Seite bieten wir Ihnen die Möglichkeit eine Meldebestätigung über das Internet zu beantragen. Die Meldebestätigung wird Ihnen dann per Post zugestellt.
Voraussetzung für die e-Meldebestätigung ist, dass die Gebühr mittels Bankabbuchung beglichen wird. Die dafür notwendigen Daten werden beim Antrag zur Meldebestätigung abgefragt.

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