Öffentliche Abwasseranschlüsse für Aussiedlerhöfe
Für Baden-Württemberg gelten ab dem Jahre 2010 für die Abwasserbeseitigung in der Landwirtschaft neue Vorschriften. So darf nur noch bis zum Jahresende 2009 häusliches Abwasser aus geschlossenen Gruben oder aus Jauche- und Güllegruben landwirtschaftlich verwertet werden.
Nach diesem Termin müssen die Bewirtschafter das häusliche Abwasser einer Kläranlage zuführen und somit die Trennung von Fäkalabwasser und Gülle erreichen. Bei häuslichem Abwasser in Baugebieten wird diese gesetzliche Vorgabe durch die Ableitung des Abwassers in die öffentliche Kanalisation und die Reinigung in der zentralen Kläranlage erfüllt.
In anbetracht dieser neuen gesetzlichen Regelung hat sich der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr für einen Anschluss der beiden Aussiedlerhöfe im Gewann Dreibrücken, Tairnbach an das öffentliche Kanalnetz und somit gegen hauseigene Kleinkläranlagen ausgesprochen.
 
Die Firma HLT, Neckargerach führt diese Tiefbauarbeiten derzeit im Spülbohrverfahren durch. Dabei wird unterhalb der Wegetrasse das Erdreich aufgebohrt und gleichzeitig das Abwassserrohr eingezogen. Nur drei Punktaufgrabungen sind hierzu notwendig. Die Öffnung der gesamten Wegetrasse kann dadurch vermieden werden. Das Reststück zwischen der Kreisstraße und dem Verbandsabwasserkanal wird in der traditionellen offenen Bauweise ausgeführt.
Neubaugebiet "Riegel", Mühlhausen erschlossen. Neue Bushaltestellen angelegt
Mitte November 2008 beendete die Bietergemeinschaft Bulla/Reimold die Erschließung des neuen Wohngebietes „Riegel“ am Ortseingang von Mühlhausen an der Speyerer Straße. Der zu Beginn der Bauarbeiten erstellte Zeitplan wurde trotz gelegentlicher Witterungseinflüsse erfreulicherweise eingehalten.
Mit den Planungen und Bauleitungen war für die Wasserversorgung das Ingenieurbüro Miltner, Karlsruhe und für die Straßen mit Gehwegen und Abwasserbeseitigung das Ingenieurbüro Willaredt, Sinsheim beauftragt worden.

Nach Abschluss der Erschließung steht nun eine reine Baufläche von 15.000 m² für verschiedene Nutzungen zur Verfügung. Neben einer größeren zusammenhängenden Gewerbefläche sind noch Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Parallel wurde auch eine zeitgemäße Bushaltebucht mit Wartehäuschen angelegt. und gleichzeitig auf der gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls eine Haltestelle eingerichtet. Der Fahrplan erfährt mit der Verlegung der Haltestellen keine Veränderung. |